Montag
Briefpapier DatenAbsenderangaben
Briefpapier wird heutzutage in allen Firmen und Behörden verwendet und dient dazu Zeit zu sparen und Arbeitsabläufe flüssiger zu machen. Eines der wichtigsten Merkmale von Briefpapier ist die Tatsache, dass sich darauf bereits vorgedruckte Absenderangaben befinden, die es dem Schreiber des Briefes ersparen diese erst mühsam in sozusagen Handarbeit tippen zu müssen und damit jede Menge Zeit zu verschwenden, die sinnvoller für andere Tätigkeiten verwendet werden kann. Sie haben sicher auch schon Briefpapier verwendet und schätzen gelernt.
Die Absenderangaben nun, sind ja auch sehr wichtig für den Empfänger. Dass sie bereits vorgedruckt sind auf dem Briefpapier verhindert auch Tippfehler oder das Vergessen von Daten, was zu unschönen Missverständnissen führen kann. Von fehlgeleiteten bis zu nicht angekommenen Briefen, wenn Ihre Kunden Ihnen zurückschreiben wollen. Was Absenderangaben genau sind erscheint zunächst natürlich klar. Sie sind Name und Adresse des Absenders im engeren Sinne und dienen der Identifikation des Senders eines Briefes. Diese Angaben befinden sich gewöhnlich in aller Regeln in der oberen linken Ecke des Briefes, so dass wenn ein Umschlag mit Sichtfenster benutzt wird, man diese dann gleich dort sehen kann.
Das war historisch schon einmal anders, ist aber heute das übliche Format. Zu den Absenderangaben auf Briefpapier kann aber noch wesentlich mehr als das gehören. Neben nur Name und Adresse enthalten die meisten Geschäftsbriefe, egal ob Bewerbung, Mahnung oder Information der Bank, noch eine Reihe weiterer Angaben. Die Postanschrift wird ergänzt durch den Namen des Unternehmens (mit Rechtsform), durch weiterführende Kommunikationsinformationen, wie Telefon- und Faxnummern und E-Mail-Adressen, durch ein Logo, wenn Ihre Firma eines besitzt und durch diverse freie Zeilen zur Ergänzung von Aktennummern, Datum und Betreffszeilen. Hinzu kommen wichtige Angaben wie Bankverbindung, Homepage-Adresse und die mittlerweile obligatorische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gegebenenfalls ist auch die Angabe einer Besuchsadresse vonnöten, wenn sie nicht deckungsgleich mit der Postadresse sein sollte.
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