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	<title>Markenrecht</title>
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	<description>Markenrecht</description>
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		<title>Inhalt des Markenrechts</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 12:36:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inhalt des Markenrechts]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[<p style="float: left;margin: 4px;"><br><table width="310" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
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  </tr>
</table></p> <p><div class="imagecaptioneasy imagecaptioneasy_top_ght size-full wp-image-96" style="auto;"><img class="alignright size-full wp-image-96" title="Inhalt des Markenrechts" src="http://www.logomarket.com/markenrecht/wp-content/uploads/2009/03/markenrechts.jpg" alt="Inhalt des Markenrechts" width="300" height="250" /><br style="clear:both" /><div style="margin:0px;max-width:300px;">es Markenrechts</div></div>Dem Markeninhaber steht ein Ausschließlichkeitsrecht an der Marke zu.</p>
<p>Das Markenrecht als subjektives Ausschließlichkeitsrecht gewährt dem Markeninhaber ein positives Benutzungsrecht, d. h. er darf die Marke selbst nutzen, und ein negatives Verbietungsrecht, d. h. er darf anderen die Nutzung der Marke verbieten. Damit wird die Marke zugunsten des Markeninhabers monopolisiert.</p>
<p>§ 21 MarkenG schränkt das ausschließliche Nutzungsrecht ein, wenn der Markeninhaber die Nutzung der Marke durch Dritte während eines Zeitraums von fünf aufeinander folgenden Jahren geduldet hat, obwohl er von der Benutzung Kenntnis hatte.</p>
<p>Zum Schutz des Ausschließlichkeitsrechts an einer Marke existieren Schutzansprüche zur Abwehr rechtswidriger Eingriffe in das Markenrecht.</p>
<p>Voraussetzung der Schutzansprüche ist eine Markenkollision. Es gibt drei Typen von Markenkollisionen:</p>
<p><strong>1) Doppelidentität</strong><br />
Sowohl die Zeichen wie auch die Waren und Dienstleistungen sind identisch.</p>
<p><strong>2) Ähnlichkeit<br />
</strong>Die sich gegenüberstehenden Zeichen sind zwar nicht identisch, jedoch in einer solchen Weise ähnlich, dass die Gefahr von Verwechslungen besteht.</p>
<p><strong>3) Erweiterter Bekanntheitsschutz</strong><br />
Bekannte Marken sind auch gegen Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen in einem Waren- und Dienstleistungsbereich geschützt, der nicht mehr mit dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Marke identisch ist.</p>
<p>Ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn der Verletzter eine identische oder verwechselbar ähnliche Marke benutzt. Voraussetzung ist, dass eine Wiederholungsgefahr besteht, die bei bereits begangener Verletzungshandlung vermutet wird.</p>
<p><span style="font-size: xx-small; font-family: Arial;">*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschlieÃŸlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.</span></p>
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		<title>Löschung einer Marke</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 12:48:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Löschung einer Marke]]></category>
		<category><![CDATA[Löschung]]></category>
		<category><![CDATA[Löschungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Marke]]></category>
		<category><![CDATA[Markenfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzhindernisse]]></category>

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		<description><![CDATA[
  
    markenrecht.EU® - Marke anmelden &#038; Logo schützen lassen durch spezialisierten Markenanwalt.
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       1. Markenrecherche &#038; Firmenrecherche 32 €*
        inkl. Gutschrift von 10 € [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div class="imagecaptioneasy imagecaptioneasy_top_ght size-full wp-image-93" style="auto;"><img class="alignright size-full wp-image-93" title="Löschung einer Marke" src="http://www.logomarket.com/markenrecht/wp-content/uploads/2009/03/loeschung.jpg" alt="Löschung einer Marke" width="300" height="250" /><br style="clear:both" /><div style="margin:0px;max-width:300px;">Löschung einer Marke</div></div>Nach der rechtskräftigen Eintragung einer Marke kann in bestimmten Fällen eine Löschung beantragt werden.</p>
<p>Eine Marke kann wegen Verfalls gelöscht werden, weil der Markeninhaber seine Marke nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist benutzt hat.</p>
<p><strong>Die Marke kann ferner wegen absoluter Eintragungshindernisse gelöscht werden, und zwar:</strong></p>
<ul>
<li>wenn der Marke die Markenfähigkeit fehlte</li>
<li>absolute Schutzhindernisse entgegenstehen</li>
<li>der Anmelder nicht Inhaber einer Marke sein konnte.</li>
<li>Der Markeninhaber bei Anmeldung bösgläubig war</li>
</ul>
<p>Das Löschungsverfahren vor dem DPMA wird durch Antrag auf Löschung eingeleitet. Es kann von jedem beliebigen Dritten kostenfrei wegen Verfalls oder gegen Gebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Eintragungshindernisse in Gang gesetzt werden.</p>
<p>Über den Löschungsantrag entscheidet die Markenabteilung. Die Entscheidung kann mit der Beschwerde angegriffen werden.</p>
<p>Das Recht aus der Gemeinschaftsmarke kann neben Nichtverlängerung und Verzicht auch durch nach der Eintragung entstandene Gründe verfallen.</p>
<p>Die Eintragung einer Marke kann außerdem als von Anfang an rechtswidrig angegriffen und für nichtig erklärt werden.</p>
<p><strong>Eine EU- Marke kann für verfallen erklärt werden, wegen</strong></p>
<ul>
<li>mangelnder Benutzung</li>
<li>Entwicklung zur Gattungsbezeichnung</li>
<li>Irreführender Bezeichnung</li>
<li>Wegfall der Voraussetzungen für die Inhaberschaft</li>
</ul>
<p><strong>Eine EU-Marke kann für nichtig erklärt werden, bei</strong></p>
<ul>
<li>unberechtigter Inhaberschaft oder absoluten Eintragungshindernissen</li>
<li>bösgläubiger Anmeldung</li>
<li>Vorhandensein von älteren nationalen oder internationalen Schutzrechten</li>
</ul>
<p>Der Antrag auf Verfall oder Nichtigkeit ist schriftlich einzureichen und zu begründen.</p>
<p>Sowohl für den Verfalls- als auch für den Nichtigkeitsantrag ist eine Gebühr zu zahlen.</p>
<p>Das Madrider Abkommen einschließlich des Protokolls kennt keine Löschungsregelung. Die Löschungsverfahren richten sich nach den einschlägigen nationalen Markenrechtsvorschriften.</p>
<p><span style="font-size: xx-small; font-family: Arial;">*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschlieÃŸlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Markenrecherche</title>
		<link>http://www.logomarket.com/markenrecht/markenrecherche/</link>
		<comments>http://www.logomarket.com/markenrecht/markenrecherche/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 13:30:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenrecherche]]></category>
		<category><![CDATA[Anmeldung einer Marke]]></category>
		<category><![CDATA[Datenbanken]]></category>
		<category><![CDATA[Vorabrecherche]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.logomarket.com/markenrecht/?p=56</guid>
		<description><![CDATA[MarkenrechercheWill ein Unternehmen mit einem Kennzeichen eine neue Produkt- oder Dienstleistungsidentität aufbauen, so will und sollte es sichergehen, dass beim Marktauftritt keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und sich die eigenen Produktnamen von denen Dritter unterscheiden.
Mit der Recherche vor Anmeldung einer Marke ( Vorabrecherche ) soll die Verfügbarkeit eines Zeichens festgestellt werden.
Recherchen können auch als Kollisionsüberwachungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div class="imagecaptioneasy imagecaptioneasy_top_ght size-full wp-image-95" style="auto;"><img class="alignright size-full wp-image-95" title="Markenrecherche" src="http://www.logomarket.com/markenrecht/wp-content/uploads/2009/03/markenrecherche.jpg" alt="Markenrecherche" width="300" height="250" /><br style="clear:both" /><div style="margin:0px;max-width:300px;">Markenrecherche</div></div>Will ein Unternehmen mit einem Kennzeichen eine neue Produkt- oder Dienstleistungsidentität aufbauen, so will und sollte es sichergehen, dass beim Marktauftritt keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und sich die eigenen Produktnamen von denen Dritter unterscheiden.</p>
<p>Mit der Recherche vor Anmeldung einer Marke ( Vorabrecherche ) soll die Verfügbarkeit eines Zeichens festgestellt werden.</p>
<p>Recherchen können auch als Kollisionsüberwachungen durchgeführt werden. Solche Recherchen werden regelmäßig nach der Anmeldung oder Eintragung einer Marke veranlasst und haben die Feststellung identischer oder ähnlicher prioritätsjüngerer Marken zum Gegenstand.</p>
<p>Unproblematisch sind Identitätsrecherchen zu Deutschen und Gemeinschaftsmarken sowie zu Internationalen Registrierungen. Diese Daten können online bei den Datenbanken der jeweiligen Ämter abgerufen werden.</p>
<p>Ansonsten empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechercheinstituts.</p>
<p>In folgenden Datenbanken kann online recherchiert werden:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.dpinfo.dpma.de/">www.dpinfo.dpma.de</a></li>
<li><a href="http://www.publikationen.dpma.de/">www.publikationen.dpma.de</a></li>
<li><a href="http://www.oami.eu.int/">www.oami.eu.int</a></li>
<li><a href="http://www.wipo.int/">www.wipo.int</a></li>
<li><a href="http://www.saegis.com/">www.saegis.com</a></li>
<li><a href="http://www.uspto.gov/">www.uspto.gov</a></li>
<li><a href="http://www.patent.gov.uk/">www.patent.gov.uk</a></li>
</ul>
<p><span style="font-size: xx-small; font-family: Arial;">*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschlieÃŸlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.</span></p>
<p class="akst_link"><a href="http://www.logomarket.com/markenrecht/?p=56&amp;akst_action=share-this"  title="E-mail this, post to del.icio.us, etc." id="akst_link_56" class="akst_share_link" rel="nofollow">Share and Save</a>
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		</item>
		<item>
		<title>Markenlizenz</title>
		<link>http://www.logomarket.com/markenrecht/markenlizenz/</link>
		<comments>http://www.logomarket.com/markenrecht/markenlizenz/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 14:06:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Markenlizenz]]></category>
		<category><![CDATA[die ihm aufgrund des dem Markeninhaber zustehenden ausschließlichen Rechts ansonsten untersagt werden kann.]]></category>
		<category><![CDATA[Eine Lizenz an einer Marke ist die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber erteilte Gestattung einer Tätigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[MarkenlizenzEine Lizenz an einer Marke ist die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber erteilte Gestattung einer Tätigkeit, die ihm aufgrund des dem Markeninhaber zustehenden ausschließlichen Rechts ansonsten untersagt werden kann.
Rechtsgrundlage ist § 30 MarkenG.
Der Markenlizenzvertrag stellt die Einräumung von Nutzungsrechten an einer Marke auf Zeit dar. Eine Lizenz kann für die gesamte Marke oder Teile davon erteilt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div class="imagecaptioneasy imagecaptioneasy_top_ght size-full wp-image-94" style="auto;"><img class="alignright size-full wp-image-94" title="Markenlizenz" src="http://www.logomarket.com/markenrecht/wp-content/uploads/2009/03/markenlizenz.jpg" alt="Markenlizenz" width="300" height="250" /><br style="clear:both" /><div style="margin:0px;max-width:300px;">Markenlizenz</div></div>Eine Lizenz an einer Marke ist die dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber erteilte Gestattung einer Tätigkeit, die ihm aufgrund des dem Markeninhaber zustehenden ausschließlichen Rechts ansonsten untersagt werden kann.</p>
<p>Rechtsgrundlage ist § 30 MarkenG.</p>
<p>Der Markenlizenzvertrag stellt die Einräumung von Nutzungsrechten an einer Marke auf Zeit dar. Eine Lizenz kann für die gesamte Marke oder Teile davon erteilt werden.</p>
<p>Den Grundfall der Lizenzvergabe bildet die einfache Lizenz.</p>
<p>Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Lizenzgeber die Lizenz an beliebig viele Lizenznehmer erteilt bzw. erteilen darf. Der Markeninhaber kann die Marke auch selbst weiter nutzen.</p>
<p>Den Gegensatz bildet die ausschließliche Lizenz.</p>
<p>Hier ist der Lizenzgeber gehindert, weitere Lizenzen zu erteilen und darf die Marke selbst nicht mehr nutzen.</p>
<p>Es ist möglich, eine Lizenz auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu beschränken.</p>
<p>Der Lizenzgeber kann den Lizenznehmer verpflichten, die von ihm vorgegebenen Regeln in Bezug auf die Benutzung der Marke zu beachten.</p>
<p>Die Vergütungspflicht des Lizenznehmers für die ihm eingeräumte Lizenz stellt seine Hauptleistungspflicht dar und steht mit der Einräumung des Nutzungsrechts im Gegenseitigkeitsverhältnis.</p>
<p>Bei Übergang eines Geschäftsbetriebs gehen die Marken des Geschäftsbetriebs mit über.</p>
<p> </p>
<p>Die Gemeinschaftsmarke kann ebenfalls Gegenstand einer Lizenzvereinbarung sein. Eine Gemeinschaftsmarke kann für alle oder nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen oder nur für einen Teil der Europäischen Union lizensiert werden.</p>
<p>Die Einräumung oder die Übertragung einer Lizenz werden nur auf Antrag im Register eingetragen und veröffentlicht.</p>
<p><span style="font-size: xx-small; font-family: Arial;">*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschlieÃŸlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.</span></p>
<p class="akst_link"><a href="http://www.logomarket.com/markenrecht/?p=64&amp;akst_action=share-this"  title="E-mail this, post to del.icio.us, etc." id="akst_link_64" class="akst_share_link" rel="nofollow">Share and Save</a>
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		</item>
		<item>
		<title>Zivilrechtlicher Markenschutz</title>
		<link>http://www.logomarket.com/markenrecht/zivilrechtlicher-markenschutz/</link>
		<comments>http://www.logomarket.com/markenrecht/zivilrechtlicher-markenschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 13:46:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zivilrechtlicher Markenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Markenverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterscheidungskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Verwechslungsgefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Warenidentität]]></category>
		<category><![CDATA[Wertschätzung]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrechtlich]]></category>

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		<description><![CDATA[Zivilrechtlicher MarkenschutzIn dem Verfahren vor dem DPMA geht es in erster Linie um die Herstellung einer rechtskonformen Registerlage durch Löschung von Marken aus dem Markenregister.
Beim zivilrechtlichen Verfahren steht dagegen regelmäßig die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Vordergrund. Ziel des Klägers im zivilrechtlichen Verfahren ist es, dem Beklagten die Benutzung eines bestimmten Zeichens zu verbieten. Daneben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div class="imagecaptioneasy imagecaptioneasy_top_ght size-full wp-image-99" style="auto;"><img class="alignright size-full wp-image-99" title="Zivilrechtlicher Markenschutz" src="http://www.logomarket.com/markenrecht/wp-content/uploads/2009/03/zivilrechtlich.jpg" alt="Zivilrechtlicher Markenschutz" width="300" height="250" /><br style="clear:both" /><div style="margin:0px;max-width:300px;">Zivilrechtlicher Markenschutz</div></div>In dem Verfahren vor dem DPMA geht es in erster Linie um die Herstellung einer rechtskonformen Registerlage durch Löschung von Marken aus dem Markenregister.</p>
<p>Beim zivilrechtlichen Verfahren steht dagegen regelmäßig die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Vordergrund. Ziel des Klägers im zivilrechtlichen Verfahren ist es, dem Beklagten die Benutzung eines bestimmten Zeichens zu verbieten. Daneben macht der Kläger gewöhnlich auch Ansprüche auf Löschung, Auskunftserteilung und Schadensersatz geltend. Diese sind allesamt Ansprüche, die aus der Verletzung der Unterlassungsverpflichtung folgen. ( Annexansprüche)</p>
<p>Eine Parallelität von Amtsverfahren und zivilgerichtlichem Verfahren kommt in Betracht, wenn die Löschung einer Marke begehrt wird. Hier hat der Inhaber der prioritätsälteren Marke die Wahl, ob er einen Löschungsantrag beim Amt stellt, Löschungsklage beim Zivilgericht erhebt oder beide Maßnahmen gleichzeitig anstrengt. Alle anderen Ansprüche können nur bei den Gerichten geltend gemacht werden. Die Zuständigkeit für den zivilrechtlichen Markenschutz liegt bei den Landgerichten. In einigen Bundesländern sind ausschließlich speziell benannte Gerichte zuständig:</p>
<ul>
<li>Baden- Württemberg: Mannheim und Stuttgart</li>
<li>Bayern: München I, Nürnberg- Fürth</li>
<li>Hessen: Frankfurt</li>
<li>Mecklenburg- Vorpommern: Rostock</li>
<li>Niedersachsen: Braunschweig</li>
<li>Nordrhein- Westfalen: Düsseldorf, Bielefeld, Köln, Bochum</li>
<li>Rheinland- Pfalz: Koblenz, Frankenthal</li>
<li>Sachsen: Leipzig</li>
<li>Sachsen- Anhalt: Magdeburg</li>
<li>Thüringen: Erfurt</li>
</ul>
<p>Gegen die Entscheidungen der Landgerichte ist dann die Berufung zum Oberlandesgericht, dagegen die Revision zum Bundesgerichtshof zulässig.</p>
<p>Bei einer Kennzeichenrechtsstreitigkeit kann man typischerweise zwischen vier Verfahrensstadien unterscheiden:</p>
<ul>
<li>vorprozessuales Verfahren ( Abmahnung )</li>
<li>Einstweiliges Verfügungsverfahren</li>
<li>Hauptsacheverfahren</li>
<li>Vollstreckungsverfahren</li>
</ul>
<p>In der Regel durchlaufen die Parteien nicht alle Verfahrensstadien.</p>
<p>Eine Abmahnung ist eine Erklärung, durch die der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts den Verletzer außergerichtlich auf die Verletzung seines Schutzrechts aufmerksam macht und ihn zur Unterlassung auffordert. Um die künftige Beachtung des Unterlassungsanspruchs abzusichern, wird der Abmahnende regelmäßig vom Verletzer verlangen, sich zur Unterlassung der Verletzungshandlung zu verpflichten und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.</p>
<p>Eine Abmahnung ist zwingend erforderlich, da bei einer Versäumung der Markeninhaber unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten eines späteren gerichtlichen Verfahrens zu tragen hat.</p>
<p>Leistet der Markenverletzer der Abmahnung keine Folge, so ist eine einstweilige Verfügung zu beantragen.</p>
<p>Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist für den Markeninhaber ein extrem wirksames prozessuales Mittel, um in kürzester Zeit einen vollstreckbaren Unterlassungstitel gegen einen Verletzer zu erwirken. Das Gericht erlässt eine Unterlassungsverfügung häufig schon am Tag des Antragseingangs. Die einstweilige Verfügung hat den Sinn, einen Anspruch zu sichern, da es oft lange dauert, bis ein Anspruch durch Urteil eines Gerichts bestätigt wird und in der Zwischenzeit für den Anspruchsinhaber Schäden drohen. Mit der einstweiligen Verfügung wird ein Rechtsverhältnis auf Zeit gesichert, bis über eine anschließende Klage entscheiden ist.</p>
<p>Lehnt es der Verletzer trotz Abmahnung und einstweiliger Verfügung weiterhin ab, den Unterlassungsanspruch des Markeninhabers durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erfüllen, kommt der Markeninhaber nicht umhin, Klage zu erheben.</p>
<p>Gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG besteht ein Unterlassungsanspruch des Markeninhabers:</p>
<ul>
<li>bei gleichzeitigem Vorliegen von Zeichen- und Warenidentität</li>
<li>bei Vorliegen von Verwechslungsgefahr</li>
<li>bei Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung oder Unterscheidungskraft einer bekannten Marke</li>
</ul>
<p>Der Unterlassungsanspruch ist in die Zukunft gerichtet. Er setzt voraus, dass eine zukünftige Markenverletzung zu befürchten ist.</p>
<p>Gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG hat der Verletzer dem Markeninhaber den durch die Markenverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn er die Markenrechte vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat.</p>
<p>Gemäß § 55 Abs. 1 MarkenG kann Klage auf Löschung einer Marke wegen Verfalls oder wegen Bestehens älterer Rechte erhoben werden.</p>
<p>Die Ansprüche aus Rechtsverletzungen verjähren innerhalb von drei Jahren ab Schluß des Jahres, in das das Entstehen des Anspruchs und die Kenntnis aller Umstände fallen.</p>
<p><span style="font-size: xx-small; font-family: Arial;">*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschlieÃŸlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.</span></p>
<p class="akst_link"><a href="http://www.logomarket.com/markenrecht/?p=59&amp;akst_action=share-this"  title="E-mail this, post to del.icio.us, etc." id="akst_link_59" class="akst_share_link" rel="nofollow">Share and Save</a>
</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Internetdomains</title>
		<link>http://www.logomarket.com/markenrecht/internetdomains/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 14:09:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetdomains]]></category>
		<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Internetadresse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.logomarket.com/markenrecht/?p=67</guid>
		<description><![CDATA[internetdomainsInternetdomains sind namensartige Kennzeichen, die geeignet sind, kennzeichnend auf denjenigen hinzuweisen, der als Person oder Unternehmen über sie im Internet erreichbar ist. Sie können deshalb selbstständig Schutz als besondere Geschäftsbezeichnungen gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG genießen. Dafür bedarf es der Verkehrsgeltung in dem Sinne, dass die domain auf die Herkunft konkreter Waren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div class="imagecaptioneasy imagecaptioneasy_top_ght size-full wp-image-92" style="auto;"><img class="alignright size-full wp-image-92" title="internetdomains" src="http://www.logomarket.com/markenrecht/wp-content/uploads/2009/03/internetdomains.jpg" alt="internetdomains" width="300" height="250" /><br style="clear:both" /><div style="margin:0px;max-width:300px;">internetdomains</div></div>Internetdomains sind namensartige Kennzeichen, die geeignet sind, kennzeichnend auf denjenigen hinzuweisen, der als Person oder Unternehmen über sie im Internet erreichbar ist. Sie können deshalb selbstständig Schutz als besondere Geschäftsbezeichnungen gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG genießen. Dafür bedarf es der Verkehrsgeltung in dem Sinne, dass die domain auf die Herkunft konkreter Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb hinweist und diese Waren oder Dienstleistungen von denen eines anderen Unternehmens unterscheiden kann.</p>
<p>Ein Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung kann nur dann entstehen, wenn die Domain auch im geschäftlichen Verkehr genutzt wird.</p>
<p>Vom Schutz ausgenommen sind rein beschreibende Begriffe.</p>
<p>Als Verletzung des Markenrechts kann schon die reine Anmeldung der domain angesehen werden, ohne dass es zu einer Nutzung kommen muß. Denn schon in diesem Fall ist der Berechtigte von der Nutzung der Marke als Domainname ausgeschlossen.</p>
<p>Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr von Domainnamen mit Marken gelten grundsätzlich dieselben Regeln und Maßstäbe wie für die Prüfung anderer Verletzungsformen. Für die Beurteilung der Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen kommt es auf die Produkte an, die mit der Webseite angeboten werden.</p>
<p>Stehen sich identische Kennzeichen in einer Auseinandersetzung um einen Domainnamen gegenüber, ohne dass Verwechslungsgefahr besteht, so gilt der Grundsatz „first come, first served.&#8221;</p>
<p>Der Inhaber des älteren Kennzeichens kann vom Inhaber einer jüngeren, verwechslungsfähigen domain Löschung, Unterlassung der Benutzung, Auskunft und Schadensersatz verlangen. Die Übertragung der domain kann nicht verlangt werden. Mit dem Verbot, einen Domainnamen zu benutzen, ist gleichzeitig die Verwendung von E-mail-Adressen untersagt, die sich aus dieser Internetadresse ableiten.</p>
<p>Wer eine Internetdomain für sich registrieren lässt, die mit einem älteren Kennzeichenrecht kollidiert, benötigt ein eigenes, nachvollziehbares Interesse an der domain.</p>
<p>Der kennzeichenrechtliche Schutz einer Internet- Domain erlischt mit endgültiger Aufgabe der Benutzung.</p>
<p><span style="font-size: xx-small; font-family: Arial;">*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschlieÃŸlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.</span></p>
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		<title>Markenrecht &#8211; Markenschutz</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 14:16:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Abbildungen]]></category>
		<category><![CDATA[Buchstaben]]></category>
		<category><![CDATA[Hörzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[ MarkenrechtGemäß § 3 Markengesetz ( MarkenG ) sind Marken alle Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens zu unterscheiden.
Alle sinnlich wahrnehmbaren Zeichen können Marken sein.
Kombinationen der einzelnen Markenformen sind möglich. Häufig werden Wort- und Bildelemente zu kombinierten Wort- und Bildmarken verbunden
Wörter einschließlich Personennamen:
Ein Wort kann dann eine Marke sein, wenn seine Bedeutung über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> <div class="imagecaptioneasy imagecaptioneasy_ght size-full wp-image-86" style="auto;"><img class="alignright size-full wp-image-86" title="Markenrecht" src="http://www.logomarket.com/markenrecht/wp-content/uploads/2009/03/allgemein.jpg" alt="Markenrecht" width="300" height="250" /><br style="clear:both" /><div style="margin:0px;max-width:300px;">Markenrecht</div></div>Gemäß § 3 Markengesetz ( MarkenG ) sind Marken alle Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens zu unterscheiden.</p>
<p>Alle sinnlich wahrnehmbaren Zeichen können Marken sein.</p>
<p>Kombinationen der einzelnen Markenformen sind möglich. Häufig werden Wort- und Bildelemente zu kombinierten Wort- und Bildmarken verbunden</p>
<p>Wörter einschließlich Personennamen:</p>
<p>Ein Wort kann dann eine Marke sein, wenn seine Bedeutung über eine sachliche Beschreibung der Ware hinausgeht.</p>
<p> <strong>Mögliche Markenformen sind:</strong>  </p>
<ul>
<li>Abbildungen: Das Bildzeichen darf keine reine Wiedergabe der von der Anmeldung betroffenen Waren oder Dienstleistungen sein. Beschreibende Abbildungen, die auf die Art, Merkmale oder den Gebrauchszweck der Ware selbst hinweisen, sind grds. schutzunfähig. Bildmarken können auch farbig angemeldet werden. Bekanntes Beispiel für eine Bildmarke sind Firmenlogos bzw. Warenlogos.</li>
<li>Buchstaben</li>
<li>Zahlen</li>
<li>Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen</li>
<li>Hörzeichen ( z. B. Werbejingles )</li>
<li>Dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung</li>
<li>Sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen</li>
</ul>
<p><span style="font-size: xx-small; font-family: Arial;">*Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. 19% USt. und gelten nur bei online-Beauftragung. Das Angebot richtet sich ausschlieÃŸlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.</span></p>
<p class="akst_link"><a href="http://www.logomarket.com/markenrecht/?p=72&amp;akst_action=share-this"  title="E-mail this, post to del.icio.us, etc." id="akst_link_72" class="akst_share_link" rel="nofollow">Share and Save</a>
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