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	<title>Stempel &#187; Rechtliches</title>
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		<title>Müssen Geschäftsunterlagen gestempelt werden?</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Jun 2009 08:07:01 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsunterlagen]]></category>

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 In der Regel müssen Sie alle Geschäftsunterlagen zur Legitimation stempeln. Der wohl wichtigste Stempel, den man an Geschäftsunterlagen anbringen muss, ist der Posteingangsstempel, in diesem Stempeldruck müssen Sie ersehen können, wann die Unterlagen eingegangen sind und in wie weit, diese bearbeitet wurden. Des weiteren können Sie anhand des Eingangsstempel ersehen, welche Optionen diesem Schriftstück [...]]]></description>
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</script></p> <p>In der Regel müssen Sie alle Geschäftsunterlagen zur Legitimation stempeln. Der wohl wichtigste Stempel, den man an Geschäftsunterlagen anbringen muss, ist der Posteingangsstempel, in diesem Stempeldruck müssen Sie ersehen können, wann die Unterlagen eingegangen sind und in wie weit, diese bearbeitet wurden. Des weiteren können Sie anhand des Eingangsstempel ersehen, welche Optionen diesem Schriftstück zugeordnet sind und von welchem Sachbearbeiter/in dieses Schriftstück bearbeitet wurde.Es ist auch von enormer Wichtigkeit, diesen Stempel auf alle Unterlagen auf zutragen für die steuerliche Seite, denn hier spielt auch der Zeitraum eine sehr große Rolle, für die genaue Bearbeitung der Steuerunterlagen und die Einsichtnahme, welche Personen hier zur Bearbeitung beigetragen haben. Es ist auch heute noch sehr wichtig, auch im Zeitalter der hochmodernen Technik, wichtige Dokumente zu stempeln und auch zu unterschreiben. Alle Unterlagen müssen mit einem Geschäftsstempel und einer Unterschrift versehen sein. Im eigentlichen Sinne ist es ganz egal, um welche geschäftlichen Unterlagen es sich handelt, wirklich aussagekräftig und rechtsgültig werden diese Dokumente erst dann, wenn hier ein Stempel aufgetragen wird. Sie können den Stempel entweder manuell mit einem separaten Stempel aufdrucken, oder ihn am Computer mit ausdrucken, wichtig ist es nur, das auf allen Unterlagen zur Bestätigung und Berechtigung ein Stempel aufgetragen wurde.</p>
<p>Damit Ihr Stempel auch wirklich aussagekräftig ist, müssen Sie auf jeden Fall dem Stempel noch ein eigenhändige Unterschrift zufügen. Bei einigen Unterlagen können Sie auch einen Unterschriftstempel verwenden, dies gilt in der Regel aber nur dann, wenn es sich hierbei um keine finanziellen oder behördlichen Unterlagen handelt, denn hier muss in der Regel eine eigenhändige Unterschrift erfolgen, der Unterschriftstempel hat hier nur eine aussagefähige Gültigkeit, wenn Sie dies vorab mit dem jeweiligen Institut abgesprochen haben. Unterlagen die für steuerliche Zwecke genutzt werden, könne in der heutigen Zeit mittels eines elektronischen Verfahren übermittelt werden und können somit ohne Stempel und Unterschrift eingereicht werden.</p>
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